Argolon

Beratertätigkeit

PLANERISCHE VORBEREITUNG VON ENTSORGUNGS-LEISTUNGEN FÜR BODEN- UND BAUSCHUTTMASSEN

Flächen sanieren – und dann? Was passiert mit kontaminiertem Erdreich und belasteten Baustoffen?  Eine fachgerechte Entsorgung der Altlasten ist ebenso wichtig wie die Sanierung selbst. Wir planen für unsere Kunden eine sichere und nachhaltige Entsorgung – abgestimmt auf die jeweiligen Anforderungen.

BERATERTÄTIGKEIT IM RAHMEN DES ANKAUFS UND VERKAUFS VON INDUSTRIELL GEPRÄGTEN GRUNDSTÜCKEN MIT EINER SCHADSTOFF-PROBLEMATIK IM BODEN, IM GRUNDWASSER ODER IN DER BAUSUBSTANZ

Sie planen den Kauf eines altlastgefährdeten Grundstücks? Argolon berät Sie detailliert über mögliche Kosten, zu ergreifende Maßnahmen und zu kalkulierende Risiken.

Sie wollen ein altlastgefährdetes Grundstück verkaufen? Auch in diesem Fall gibt es einiges zu beachten – von gesetzlichen Regelungen bis hin zu notwendigen Untersuchungen. Damit der Verkauf nicht zur Odyssee wird, stehen wir an Ihrer Seite.

AUFGABE EINES BAUGUTACHTERS UND BAUSACHVERSTÄNDIGEN

Im Allgemeinen versteht man unter der Tätigkeit eines Bausachverständigen die Feststellung des Zustandes eines Bauwerkes und der Identifizierung möglicher Mängel. Der Begriff eines Bausachverständigen und das eines Baugutachters ist dabei nicht in Deutschland geschützt. Inhaltlich sind die o.g. Begrifflichkeiten mit denselben Leistungen hinterlegt.

Die einzige Bezeichnung, welche geschützt ist, ist der Titel öffentlich bestellter und vereidigter Bausachverständiger (ö.b.u.v. SV).

Wir als Argolon GmbH, sind als freier Sachverständiger darauf spezialisiert, mögliche Schadstoffbelastungen in Gebäuden, Boden oder Grundwasser zu erkennen und zu quantifizieren. Im Weiteren können wir sich hieraus ergebende Sanierungs- und Sicherungsmaßnahmen ableiten und monetär genau beziffern.

Mit einer Begutachtung von Gebäuden können wir zu einer fundierten Entscheidungsgrundlage führen:

  • Objektbegehung
  • Feststellung des Bauzustandes
  • Begutachtung der Bausubstanz
  • Feuchtigkeitsmessungen, insbesondere im Keller an Wänden, Fußböden etc.
  • Aufnahme der Bauschäden und Mängel
  • Vorabeinschätzung der Kosten für Instandsetzung bzw. Sanierung

KOSTEN VON BAUGUTACHTERN UND BAUSACHVERSTÄNDIGEN

Bei den Kosten von Begutachtungen von Objekten gehen wir von nicht anrechenbaren Kosten oder den Objektwerten aus. Vielmehr kalkulieren wir immer über den tatsächlichen Aufwand.  Ebenso verrechnen wir nie An-/Abfahrtskosten, da dies über Stundenverrechnungssatz von 55,00 – 60,00 EUR netto je Stunden mit abgegolten ist.

Die Tagessätze für Bausachverständige und Baugutachter variieren zwischen 350,00 und 600,00 EUR netto. Somit sind die Kosten für Vor-Ort-Begutachtungen und Kontrollen im Vorfeld abschätzbar. Die Kosten für die Erstellung eines Gutachtens regeln sich wiederum maßgeblich nach dem Aufwand, was nicht zwingend mit der Objektgröße korreliert.

Benötigen Sie weitere Informationen? Melden Sie sich bei uns, wenn Sie an einer Beratung interessiert sind oder mehr über Projekte erfahren möchten, an denen wir gearbeitet haben.​